COMPLIANCE
Liegt gegenüber einem Schuldner ein vollstreckbarer Titel vor, so kann der jeweilige Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben. Mit staatlicher Hilfe kann der Gläubiger sodann seinen Anspruch gegen den Schuldner zwangsweise durchsetzen. Der Gläubiger kann sowohl Geld als auch Güter beim Schuldner pfänden lassen, bis der Schuldner seine Schulden beglichen hat.
Möchten Sie als Gläubiger eine Zwangsvollstreckung betreiben?
Oder sind Sie als Schuldner von einer Zwangsvollstreckung betroffen?
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden durchgeführt, sofern zuvor ein vollstreckbarer Titel zugunsten eines Gläubigers erstritten wurde und der Schuldner seiner Schuld nicht nachkommt. Eine Zwangsvollstreckung läuft grundsätzlich nach bestimmten Schemata ab. Beantragt werden kann die Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht. Der Gerichtsvollzieher führt zumeist anschließend die Zwangsvollstreckung durch. Neben dem Gerichtsvollzieher zählen auch das Grundbuchamt sowie das Prozess- oder Vollstreckungsgericht zu staatlichen Vollstreckungsorganen.
Zu den Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung zählen:
- Kontopfändung
- Pfändung in Grundbesitz (beispielsweise die Zwangshypothek und die Zwangsversteigerung)
- Pfändung in Vermögensrechte (z.B. Lebensversicherung, Rentenansprüche) Austauschpfändung
- Lohnpfändung
- Taschenpfändung
- Sachpfändung
- Vermögensauskunft (vormals: eidesstattliche Versicherung)
Auch wenn die Zwangsvollstreckung nach bestimmten Schemata abläuft, ist sie doch an zahlreiche Formalien, Anträge und Erklärungen gebunden. Für die Durchsetzung der Forderung ist eine qualifizierte Unterstützung durch einen Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht ebenso wichtig wie für die richtige Reaktion auf Schuldner-Seite.