IMMOBILIEN­RECHT


Beratungsschwerpunkte sind:


  • Rechtliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen und Begleitung von Verhandlungen und Immobilientransaktionen
  • Vererben und verschenken von Immobilien
  • Begleitung von Immobilientransaktionen
  • Maklerrecht
  • Sachmängelrecht (arglistiges Verschweigen von Sachmängeln, Gewährleistungsausschlüsse etc.)
  • Umfassende Beratung über Gestaltungsmöglichkeiten bei Belastung eines Grundstücks mit Rechten (Dienstbarkeiten, Nießbrauch, aber auch Kreditsicherungsrechte)
  • Rechtsberatung im Vorfeld von Finanzierungsverträgen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Immobilientransaktionen


 




 
 
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