ENERGIERECHT, UMWELT & PLANUNGSRECHT
ENERGIERECHT
Zu unserem Tätigkeitsschwerpunkt gehört ebenso das Energierecht, insbesondere das Energievertragsrecht, mit besonderem Schwerpunkt des Rechts der erneuerbaren Energien.
Aus dem Vertragsverhältnis mit Ihrem Energieversorger kann sich eine Vielzahl von unterschiedlichen und schwierigen Rechtsfragen ergeben.
Die rechtliche Beratung muss hierbei mit einem hohen Augenmaß auch für die ökonomischen Aspekte durchgeführt werden, wozu eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten eine wesentliche Grundlage bildet.
Hierbei ist neben der ggf. nur singulären rechtliche Fragestellung gerade auch das Gesamtkonzept bzw. auch die vielfältigen Auswirkungen und Rechtsfolgen in den Blick zu nehmen und eine umfassende Information als Entscheidungsgrundlage dem Mandanten zur Verfügung zu stellen.
UMWELT- & PLANUNGSRECHT
Die Verwirklichung von Bau-, und Infrastrukturvorhaben erfordert die Einhaltung zahlreicher, komplexer rechtlicher Anforderungen. Das Verfahrensrecht, insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung, und materiell-rechtliche Fragen des jeweiligen Fachplanungsrechts, aber auch des Umweltrechts (Naturschutz, Umweltverträglichkeit) setzen der Zulassung und Umsetzung entsprechender Vorhaben hohe Hürden.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben der Prozessvertretung insbesondere die verfahrensbegleitende Beratung:
- in Planfeststellungsverfahren (insbesondere in den Bereichen Straßen, Gewässer, Strom- und Gasleitungen)
- in Raumordnungs- und Bauleitplanverfahren


